Bekanntmachung
des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung
bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Vom 9. Februar 2010 (Fn 1)

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2010 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrage zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß § 17 des Staatsvertrages gesondert bekannt gemacht.

Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

Fn 1

GV. NRW. S. 137.