Bekanntmachung
des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung
bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Vom 9. Februar 2010 (Fn 1)
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2010 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrage zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß § 17 des Staatsvertrages gesondert bekannt gemacht.
Der Stellvertreter des
Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
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GV. NRW. S. 137. |
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