Fragen und Antworten (FAQ)

  • Sowohl das Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) als auch das Ministerialblatt (MB.NRW) werden in der Regel am Tage ihres Erscheinens in das Internet- und Intranetangebot aufgenommen. Neuerungen im Landesrecht werden zeitnah eingepflegt.

  • Es werden alle Gesetzblätter seit 1946, alle Ministerialblätter seit 1949, sowie die aktuellen konsolidierten Sammlungen des gesamten Landesrechts (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) zur Einsicht angeboten.

  • Grundsätzlich steht der gesamte Inhalt zur Verfügung. Bei Landkarten, Abbildungen, Zeichnungen, komplizierten Anlagen oder ähnlichem kann ausnahmsweise von einer Wiedergabe für das Gesetz- und Verordnungsblatt abgesehen werden. In diesem Fall verweisen wir Sie auf die gedruckte Fassung. Sie kann in allen Bibliotheken eingesehen werden, die dieses Verkündungsblatt bezieht. Es besteht auch die Möglichkeit das Gesetz- und Verordnungsblatt zu abonnieren oder eine einzelne Ausgabe zu kaufen.

  • Wir empfehlen Ihnen den Newsletter dafür zu nutzen. (PLACEHOLDER: Verlinkung zur Newsletterseite)

  • Bestellungen, Anfragen usw. sind an den A. Bagel Verlag zu richten. Anschrift und Telefonnummer wie folgt für

    Abonnementsbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/238 (8.00-12.30 Uhr), 40237 Düsseldorf Bezugspreis für das Gesetz- und Verordnungsblatt halbjährlich 33,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 67,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im Voraus. Abbestellungen für Kalenderhalbjahresbezug müssen bis zum 30. 4. bzw. 31. 10., für Kalenderjahresbezug bis zum 31. 10. eines jeden Jahres beim A. Bagel Verlag vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erscheinen anerkannt.

    In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. §14 UStG enthalten. 

    Einzelbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/241, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de 

    Von Vorabeinsendungen des Rechnungsbetrages - in welcher Form auch immer - bitten wir abzusehen. Die Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Bestellung gegen Rechnung. Es wird dringend empfohlen, Nachbestellungen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein - Westfalen möglichst innerhalb eines Vierteljahres nach Erscheinen der jeweiligen Nummer beim A. Bagel Verlag vorzunehmen, um späteren Lieferschwierigkeiten vorzubeugen. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine Lieferung erfolgt, gilt die Nummer als vergriffen. Eine besondere Benachrichtigung ergeht nicht.

    Herausgeber: Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Ministerium des Innern NRW, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, redaktion@im.nrw.de

    Herstellung und Vertrieb im Namen und für Rechnung des Herausgebers: A. Bagel Verlag, Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de 

    Druck: TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf und Mönchengladbach 

    ISSN 0177-5359