Grundsätzliches über „RECHT.NRW“

Dieses Portal stellt Informationen zum Landesrecht für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Verfügbar sind zum einen die elektronischen Fassungen des Verkündungsblattes „Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV.NRW)“ für die Jahre 1946 bis heute. Dort werden die Gesetze und Verordnungen der Öffentlichkeit bekannt gemacht, so dass die Öffentlichkeit und damit alle Bürgerinnen und Bürger feststellen können, welche nordrhein-westfälischen Gesetze und Verordnungen gelten. Des Weiteren ist das Veröffentlichungsblatt „Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl.NRW)“ für die Jahre 1949 bis heute einsehbar, das Verwaltungsvorschriften, Verkündungen, Bekanntmachungen und andere Veröffentlichungen sowohl der Landesministerien, aber auch anderer Stellen enthält. Zum anderen steht das Landesrecht zur elektronischen Information und Recherche zur Verfügung.

Bei den in den oben genanntenn Verkündungs- (GV.NRW) und Veröffentlichungsblättern (MBl.NRW) veröffentlichten Rechtsnormen handelt es sich überwiegend um Änderungen bereits bestehender Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften. Solche Änderungsvorschriften sind meist aus sich heraus nur schwer nachvollziehbar, da sie die Änderungen an den bestehenden Rechtstexten nur in rechtsförmlichen Änderungsbefehlen darstellen. Das Landesrecht dieses Portals stellt Ihnen aber - nichtamtliche - bereinigte Fassungen der Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Verfügung, in die alle amtlich verkündeten Änderungen eingearbeitet wurden („konsolidiert“).

Das Portal „recht.nrw“ stellt Ihnen daher nordrhein-westfälisches Landesrecht in der aktuell geltenden Fassung kostenlos zur Verfügung. Die Konsolidierung der Vorschriften erfolgt grundsätzlich schnellstmöglich, in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage nach der amtlichen Verkündung.

Darüber hinaus sind im Landesrecht auch die nicht mehr gültigen historischen Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die nicht mehr gültigen historischen Verwaltungsvorschriften in ihren jeweiligen Fassungen verfügbar.

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Die Inhalte dieses Portals sind eine Serviceleistung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht amtlich. Die amtlichen Verkündungen erfolgen auf Grundlage der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Papierfassung der genannten Verkündungsblätter.