Leichte Sprache
Hallo.
Verkünden bedeutet etwas öffentlich mitteilen oder bekannt machen.
Die Landes·regierung gibt
- Gesetze
- Verordnungen
- Verwaltungs·vorschriften und
- sonstige Veröffentlichungen
bekannt.
Auf dieser Internet·seite stehen alle Gesetze für Nord·rhein-West·falen. Auch andere Regeln wie Verordnungen und viele Verwaltungs·vorschriften stehen hier.
Jeder kann hier die Gesetze und die anderen Regeln lesen.
Es gibt eine Such-Funktion.
Um zum Beispiel ein bestimmtes Gesetz zu finden.
Die Suche wird auch Recherche genannt.
Man kann so kostenlos Gesetze und andere Regeln suchen und lesen.
Gesetze sagen, was Sie dürfen und was nicht. Sie werden vom Land·tag gemacht. Die Landes·regierung sagt danach allen Bescheid.
Die Gesetze können Sie hier im Gesetz·blatt suchen und lesen.
Verordnungen sind auch Regeln - wie Gesetze. Sie werden aber von der Landes·regierung gemacht. Es muss dafür eine Erlaubnis in einem Gesetz stehen.
Verwaltungs·vorschriften sind Regeln für Behörden. Ministerien machen diese Regeln. Diese Regeln für Behörden können Sie im Ministerial·blatt suchen und lesen.
Sie können auch sehr alte Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs·vorschriften suchen und lesen.
Sie können aber auch ganz neue Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs·vorschriften suchen und lesen.
Manchmal gelten Gesetze erst später.
Die können Sie trotzdem schon suchen und lesen.
Gesetze und Verordnungen haben oft einen End·tag.
Der End·tag sagt, ab wann das Gesetz oder eine andere Regel nicht mehr gilt.
Ist der End·tag vorbei, dann gilt das Gesetz oder die Regel nicht mehr. Auch diese alten Regeln kann man suchen.
Es gibt öfter neue Gesetze und andere Regeln. Wenn es neue Regeln gibt, können wir Ihnen eine Email schicken.
Schreiben Sie dafür Ihre E-Mail-Adresse. Das geht bei „News·letter“.
News·letter ist ein englisches Wort. Das Wort bedeutet Info·brief.
Sie bekommen dann eine Nachricht bei neuen Gesetzen und anderen Regeln.
Wir achten auf Daten·schutz.
Daten·schutz bedeutet Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Persönliche Daten sind zum Beispiel Name und Vor·name, Wohnort oder Geburts·datum.
Wir geben keine persönlichen Daten an andere weiter.
Einige Gesetze und Regeln sind ohne Barrieren.
Man kann sie leicht lesen.
Sie suchen ein Gesetz? Oder eine andere Regel?
Klicken Sie ins Suchfeld. Geben Sie ein Wort ein
Die Suche findet alle Gesetze, Verordnungen und andere Regeln mit diesem Wort.
Erklärung zur Barriere·freiheit
Es gibt Regeln für Barriere·freiheit.
Die Regeln stehen in Gesetzen.
Die Gesetze heißen so:
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Kurz: BGG - Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
Kurz: BITV
In den Gesetzen steht:
So muss eine Internet·seite sein, damit alle sie gut benutzen können.
Wir arbeiten dafür, dass alle Menschen die Internet·seite gut benutzen können.
Darum halten wir uns an die Regeln.
Prüfung zur Barriere·freiheit:
Wir haben unsere Internet·seite geprüft.
Wir haben geprüft, ob alles barriere·frei ist.
Wir schreiben die Ergebnisse in einen Text.
Der Text heißt: Erklärung zur Barriere·freiheit.
Im Text steht, was auf unserer Internet·seite nicht barriere-frei ist.
Der Text steht auch auf unserer Internet·seite.
Alle Menschen können ihn lesen.
Das Ergebnis von der Prüfung
Wir haben unsere Internet-Seite geprüft.
Unser Ergebnis ist: Unsere Internet-Seite ist barriere·frei.
Wir haben die Regeln eingehalten.
Kontakt
Sie können uns eine Nachricht schreiben.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie ein Problem mit der Internet·seite haben.
- Wenn Sie eine Frage zur Internet·seite haben.
- Wenn Sie uns Ihre Meinung sagen wollen.
- Wenn Sie ein Hindernis gefunden haben.
E-Mail: Redaktion@im.nrw.de
Durchsetzungs·verfahren
Haben Sie uns eine Barriere gemeldet?
Und Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich bei einer Stelle beschweren.
Die Stelle heißt: Schlichtungs·stelle
Die Schlichtungs·stelle prüft, ob unsere Antwort richtig ist.
Die Schlichtungs·stelle hilft, damit wir eine gute Lösung finden.
Die Schlichtungs·stelle ist kostenlos.
Sie müssen nichts bezahlen.
Kontakt
Sie können der Schlichtungs·stelle schreiben. Kontakt / Beauftragte für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW