GV. NRW. 1997 Nr. 60 vom
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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) Vom 17. Dezember 1997 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.AusfertigungsdatumSeite448
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Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 1998 und zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs der finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 1998 und zur Änderung anderer Vorschriften Vom 17. Dezember 1997 Artikel I Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 1998 (Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG 1998) Inhalt § 1 Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und GemeindeverbändeAusfertigungsdatumSeite458