GV. NRW. 1998 S. 201
Verkündungsblatt
Gesetz & Verordnungsblatt (GV. NRW)
Ausgabe
Seite
201
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der
Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 25. Februar 1998
Nachdem die von der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein - Westfalen ausgefertigten Ratifizierungsurkunden am 16. Februar 1998 ausgetauscht wurden, tritt der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. März 1998 in Kraft.
Düsseldorf, den 25. Februar 1998
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein - Westfalen
Johannes R a u
GV.NW.1998 S.:201