GV. NRW. 1998 S. 478
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung von Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen
237
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung von Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen
Vom 14. Juli 1998
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 4./12. Juni 1998 mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Verwaltungsabkommen geschlossen, in dem das am 15. Januar/23. Februar 1990 (GV.NW.S.242) geschlossene Verwaltungsabkommen geändert wurde.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgegeben,
Düsseldorf, den 14. Juli 1998
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
Änderung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen
Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, und dem Land Nordrhein-Westfalen , vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, abgeschlossene Verwaltungsabkommen vom 15. Januar 1990/ 23. Februar 1990 (GV.NW.S. 242), zuletzt geändert durch das Verwaltungsabkommen vom 10. Juni 1996/ 23. Mai 1996 (GV.NW.S. 349), wird wie folgt geändert:
- In Nummer 1 Satz 1 werden die Worte
"Oberfinanzdirektionen Köln und Münster" durch die Worte "Oberfinanzdirektion Köln"ersetzt. - Die Änderung tritt am 1. August 1998 in Kraft.
Bonn, den 12. Juni 1998
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag
B a l d u s
Düsseldorf, den 4. Juni 1998
für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister für Bauen und Wohnen
Im Auftrag
K r u p i n s k i
-GV.NW.1998 S.478