GV. NRW. 1999 S. 687
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 1999/2000
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die
Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 1999/2000
Vom 9. Dezember 1999
Aufgrund des § 10 Abs. 2 und des § 11 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW- HZG NW) vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204) geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 476), wird verordnet:
Artikel I
Die Anlagen zur Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 1999/2000 vom 18. Juni 1999 (GV. NRW. S. 229), werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1 Juni 1999 in Kraft.
Düsseldorf, den 9. Dezember 1999
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Gabriele B e h l e r
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4