GV. NRW. 2000 S. 678
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise
2005
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Bestimmung der Sitze und Bezirke
der Geschäftsführer der Kreisstellen
der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
als Landesbeauftragte im Kreise
Vom 29. September 2000
Artikel 1
Die Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise vom 13. Februar 1990 (GV. NRW. S. 66) wird wie folgt geändert.
In § 1 Nr. 17 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
„Sitz des Landesbeauftragten ist Saerbeck“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 2000 in Kraft.
Düsseldorf, den 29. September 2000
Die Ministerin
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bärbel H ö h n