GV. NRW. 2003 S. 424
Berichtigung der Dritten Änderung der Satzung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände vom 7. November 2001
2022
Berichtigung
der Dritten Änderung der Satzung
der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse
für Gemeinden und Gemeindeverbände
vom 7. November 2001
Vom 24. Juni 2003
Die Dritte Änderung der Satzung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände vom 7. November 2001 (GV. NRW. 2002 S. 484) wird wie folgt berichtigt:
1. Nach der lfd. Nummer 10 ist nachstehende Nummer 11 anzufügen:
11. In § 33 Abs. 1 Satz 1 ist das Wort „zweifachen“ durch das Wort „einfachen“ zu ersetzen.
2. In Artikel II ist folgender Veröffentlichungstext anzufügen:
Die vorstehende dritte Änderung der Satzung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 10. September 2002 – 3 – 31 –37.66.20 – 3502/02 – genehmigt. Sie wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen – VKZVKG – bekannt gemacht.
Münster, den 24. Juni 2003
Westfälisch-Lippische Versorgungskasse
für Gemeinden und Gemeindeverbände
Rainer J o h n
Geschäftsführer