GV. NRW. 2005 S. 21
Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG
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Berichtigung
der Verordnung zur Änderung von Ausbildungs-
und Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG
Vom 17. Januar 2005
Die Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 26b SchVG vom 11. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 792) wird wie folgt berichtigt:
1. Artikel 1 Nr. 1 muss richtig lauten:
„1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) In der Zeile „§ 33 Aufgaben für die schriftliche Prüfung“ werden nach dem Wort „Aufgaben“ die Wörter „und Verfahren“ eingefügt.
b) Die Zeile „§ 40 Weitere Berechtigungen“ erhält folgende Fassung:
„§ 40 Weitere Berechtigungen; Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach Klasse 11“.
c) Vor der Zeile „§ 41 Wiederholung der Abiturprüfung“ wird folgende Zeile eingefügt:
„§ 40a Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach Abschluss der Jahrgangsstufe 12“.
2. Der Änderungsbefehl in Artikel 3 Nr. 8 (zu § 43 APO-WbK) muss richtig lauten:
„§ 43 Abs. 1 wird wie folgt geändert:“.