GV. NRW. 2005 S. 625
Berichtigung der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF)
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Berichtigung
der Verordnung über die sonderpädagogische
Förderung, den Hausunterricht und die
Schule für Kranke (Ausbildungsordnung
gemäß § 52 SchulG – AO-SF)
Vom 3. Juni 2005
Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF) vom 29. April 2005 (GV. NRW. S. 538) ist wie folgt zu berichtigen:
1. In § 15 Abs. 4 heißt die zitierte Verordnung richtig: „Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I)“.
2. In § 25 Abs. 2 lautet das Zitat in der Klammer richtig: „(§ 19 Abs. 6)“.
3. In § 30 Abs. 6 lautet das Zitat zur APO-S I richtig: „ 42 Abs. 4 bis 6“.
4. In § 43 Abs. 3 wird das Wort „Soziale“ durch das Wort „soziale“ ersetzt.