GV. NRW. 2005 S. 628
Vierte Änderung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen
237
Vierte Änderung des Verwaltungsabkommens
über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz
über den Abbau der Fehlsubventionierung im
Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Land Nordrhein-Westfalen
Vom 8. Juni 2005
Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, abgeschlossene Verwaltungsabkommen vom 15. Januar/23. Februar 1990 (GV. NRW. S. 242 [BAnz. S. 2569 ]), zuletzt geändert durch Verwaltungsabkommen vom 12./21. Dezember 2004 (GV. NRW. 2005 S. 7), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1, 2. Absatz, 2. Spiegelstrich werden die Wörter „gilt eine gesonderte Beleihungsvereinbarung mit der Deutschen Post Wohnen GmbH“ gestrichen und durch die Wörter „gilt eine gesonderte Beleihungsvereinbarung mit der von der Deutsche Post AG bestimmten Stelle“ ersetzt.
2. Die Änderung des Verwaltungsabkommens tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Berlin, den 30. Mai 2005
Bundesministerium der Finanzen
i.V. Gerd E h l e r s
Düsseldorf, den 10. Mai 2005
Für das Land
Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister
für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport
Dr. Michael V e s p e r