GV. NRW. 2006 S. 160
5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens
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5. Verordnung
zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten
auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung
und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens
Vom 30. März 2006
Aufgrund des § 3 des Wohnungsbauförderungsgesetzes (WBFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 2003 (GV. NRW. 2004 S. 212) wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens vom 2. Juni 1992 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Januar 2005 (GV. NRW. S. 17), wird wie folgt geändert:
In § 1 wird am Ende eingefügt:
„und für die Bewilligung von Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 30. März 2006
Der Minister
für Bauen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Oliver W i t t k e