GV. NRW. 2006 S. 356
Bekanntmachung Vom 22. Juni 2006
Bekanntmachung
Vom 22. Juni 2006
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat gemäß § 4 Abs. 5 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) in seiner Sitzung am 22. Juni 2006 mehrheitlich folgenden Beschluss im Rahmen der Befassung mit der Volksinitiative „Volksinitiative für die Beibehaltung der gesetzlich zugesicherten Kinder- und Jugendförderung“ gefasst:
„Das Anliegen der Volksinitiative wird abgelehnt. Der Landtag stellt fest, dass er die Volksinitiative damit abschließend behandelt hat.“
Die öffentliche Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt hiermit gemäß § 4 Abs. 5 Satz 3 VIVBVEG.
Düsseldorf, den 22. Juni 2006
Präsidentin des Landtags
Regina v a n D i n t h e r