GV. NRW. 2006 S. 96
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen
20340
Verordnung zur Änderung
der Verordnung
zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten
und Befugnisse im Geschäftsbereich des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 24. Februar 2006
Auf Grund der §§ 17 Abs. 5 Satz 2, 32 Abs. 2 Satz 2, 76 Abs. 5 und 81 Satz 2 des Disziplinargesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LDG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 624), wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Mai 2005 (GV. NRW. S. 568) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter „Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder“ ersetzt durch „Ministeriums für Schule und Weiterbildung“.
2. In § 1 Abs. 1 wird nach „2. des Landesinstituts für Schule“ folgende Zeile neu eingefügt „3. der Zentralstelle für Fernunterricht“.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 24. Februar 2006
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Barbara S o m m e r