GV. NRW. 2008 S. 684
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Inhalte von Fern- und Verbundstudien sowie von Gebühren nach den §§ 9 bis 11 StKFG und deren Übertragung auf die Fernuniversität in Hagen, auf die Fachhochschule Gelsenkirchen sowie auf die an den Verbundstudien teilnehmenden Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
221
Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die
Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb
und den Bezug der Inhalte von Fern- und Verbundstudien sowie
von Gebühren nach den §§ 9 bis 11 StKFG und deren
Übertragung auf die Fernuniversität in Hagen,
auf die Fachhochschule Gelsenkirchen sowie
auf die an den Verbundstudien teilnehmenden Fachhochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 10. November 2008
Auf Grund des § 6 Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG NRW) vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195), wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Inhalte von Fern- und Verbundstudien sowie von Gebühren nach den §§ 9 bis 11 StKFG und deren Übertragung auf die Fernuniversität in Hagen, auf die Fachhochschule Gelsenkirchen sowie auf die an den Verbundstudien teilnehmenden Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Fern- und Verbundstudien – RVO NRW) vom 17. Oktober 2003 (GV. NRW. S. 615) wird wie folgt geändert:
In § 6 Satz 2 wird die Angabe „30. November 2008“ ersetzt durch die Angabe „31. März 2009“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 10. November 2008
Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr. Andreas P i n k w a r t
GV. NRW. 2008 S. 684