GV. NRW. 2009 S. 505
Berichtigung der Zehnten Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung der Polizei sowie Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung - Laufbahnabschnitt II -
203012
Berichtigung
der Zehnten Verordnung zur Änderung
der Laufbahnverordnung der Polizei sowie
Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs-
und Prüfungsordnung
- Laufbahnabschnitt II -
Vom 4. September 2009
Der Artikel 1 der o.g. Verordnung vom 28. August 2009 (GV. NRW. 442) wird wie folgt geändert
1. In Nummer 1 Buchstabe b (zu § 7) wird das Wort „Prüfungsfreier Aufstieg“ durch das Wort „Verwendungsaufstieg“ ersetzt.
2. In Nummer 11 Buchstabe a (zu § 13) wird in der in Absatz 1 Nummer 1 dargestellten Fassung das Wort „Jahre“ durch das Wort „Jahren“ ersetzt.
3. In Nummer 13 werden in § 16 die Wörter „des Bedarfs an Beamtinnen und Beamten“ durch die Wörter „der Ausbildungskapazitäten“ ersetzt.
4. In Nummer 19 (zu § 25) wird in Absatz 3 Satz 2 das Wort „dem“ durch das Wort „denen“, das Wort „ihm“ durch das Wort „ihnen“, das Wort „er“ durch das Wort „sie“ und das Wort „durfte“ durch das Wort „durften“ ersetzt.