GV. NRW. 2010 S. 516
1. Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008
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1. Nachtrag
zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder
der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen
gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
– Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008
Vom 14. Juli 2010
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse NRW hat am 14. Juli 2010 aufgrund von § 13 Nummer 14 der Satzung der Unfallkasse NRW in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 1 SGB IV auf Vorschlag des Vorstandes der Unfallkasse NRW vom 23. Juni 2010 den folgenden Beschluss zum 1. Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – Entschädigungsregelung - vom 23. Januar 2008 gefasst.
„Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt die Vertreterversammlung in der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2008 (i. d. F. v. 18. Juni 2009)
1. bei § 4 Absatz 1 Satz 1 die Zahl „52“ durch die Zahl „62“,
2. bei § 6 Absatz 1 Nummer 1 die Zahl „360“ durch die Zahl „432“und
3. bei § 6 Absatz 1 Nummer 2 die Zahl „100“ durch die Zahl „124“
zu ersetzen.
Die Vertreterversammlung beschließt das Inkrafttreten dieser Änderungen zum 1. August 2010.“
Vorgelegt vom Vorstand
Münster, den 23. Juni 2010
S t u h l m a n n
Vorsitzender
Beschlossen von der Vertreterversammlung
Düsseldorf, den 14. Juli 2010
L a u f
Vorsitzender
Genehmigung
Die vorstehende, von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen am 14. Juli 2010 beschlossene Fassung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wird hiermit gem. § 41 Absatz 4 Satz 3 SGB IV genehmigt.
Essen, den 2. September 2010
V B 1-3546.112
Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
F r i e d r i c h