GV. NRW. 2012 S. 275
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2012/2013
Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die
Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 2012/2013
Vom 5. Juli 2012
Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. März 2011 (GV. NRW. S. 165), in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), wird verordnet:
Artikel 1
Die Anlage 3 zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2012/2013 vom 20. Juni 2012 (GV. NRW. S. 230) wird wie folgt geändert:
1. Die für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Ba (FH) der Fachhochschule Bochum (Standort Bochum) festgesetzte Zulassungszahl „186“ wird durch die Zulassungszahl „141“ersetzt.
2. Die für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Ba (FH) der Fachhochschule Bochum (Standort Bochum) festgesetzte Zulassungszahl „80“ wird durch die Zulassungszahl „27“ersetzt.
3. Die für den Studiengang International Business and Management mit dem Abschluss Ba (FH) der Fachhochschule Bochum (Standort Bochum) festgesetzte Zulassungszahl „45“ wird durch die Zulassungszahl „70“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2012 in Kraft.
Düsseldorf, den 5. Juli 2012
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft, und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Svenja S c h u l z e