GV. NRW. 2013 S. 449
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2013/2014
Erste Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und
die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 2013/2014
Vom 11. Juli 2013
Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), wird verordnet:
Artikel 1
Die Anlage 2 zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2013/2014 vom 24. Juni 2013 (GV. NRW. S. 384) wird wie folgt geändert:
Nach der Tabellenzeile zum Studienfach „Pädagogik (2. UFach)“ wird eine neue Zeile eingefügt. In deren Spalte „Studienfach“ werden die Wörter „Pädagogik: Entwicklung und Inklusion“ eingefügt. In deren Spalte „Abschluss“ wird die Angabe „Ba(U)“ eingefügt. In deren Spalte „SI“ wird die Angabe „40“ eingefügt. Alle anderen Spalten der Tabellenzeile bleiben frei.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2013 in Kraft.
Düsseldorf, den 11. Juli 2013
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft, und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Svenja S c h u l z e