GV. NRW. 2014 S. 307
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
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Verordnung zur Änderung
der Verordnung zur Übertragung von
Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der
Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des
für Schule zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 17. Mai 2014
Auf Grund des § 57 Satz 2, des § 58 Absatz 1 Satz 2 und des § 59 Absatz 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) verordnet das Ministerium für Schule und Weiterbildung:
Artikel 1
Die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Mai 2012 (GV. NRW. S. 218) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 1 werden die folgenden Nummern 2 und 3 eingefügt:
„2. der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule, Soest,
3. dem Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, Dortmund“.
b) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden die Nummern 4 und 5.
2. § 3 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 17. Mai 2014
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Sylvia L ö h r m a n n