GV. NRW. 2015 S. 550
Verkündungsblatt
              Gesetz & Verordnungsblatt (GV. NRW)
          Ausgabe
              
          Veröffentlichungsdatum
              Seite
              550
          Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung
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Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb
schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I
(PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung vom 27. Juli 2015 (GV. NRW. S. 547) wird wie folgt berichtigt:
Artikel 2 wird durch den folgenden Artikel 2 ersetzt:
„Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Regelungen in § 1a Absatz 4 finden erstmals am 1. Januar 2016 Anwendung.“