GV. NRW. 2015 S. 706
Verkündungsblatt
              Gesetz & Verordnungsblatt (GV. NRW)
          Ausgabe
              
          Veröffentlichungsdatum
              Seite
              706
          Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen
2022
Berichtigung
des Vierten Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes über die kommunalen
Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen
im Lande Nordrhein-Westfalen
Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 698) wird wie folgt berichtigt:
1. In 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb werden die Wörter „Kommunale Versorgungskassen“ durch die Wörter „„Kommunale Versorgungskassen““ ersetzt.
2. In Nummer 2 werden die Wörter „Rheinische Versorgungskassen“ durch die Wörter „„Rheinische Versorgungskassen““ ersetzt.