GV. NRW. 2025 S. 700
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung
über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
– 4. Änderungssatzung –
Vom 9. Mai 2025
Aufgrund § 99 Absatz 1 Satz 2 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 334), der zuletzt durch Artikel 1 des 14. Rundfunkänderungsgesetzes vom 4. Juli 2014 (GV. NRW. S. 387) geändert worden ist, erlässt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LFM NRW) folgende Satzung:
§1
Die Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) vom 29. Juni 2012 (GV. NRW. S. 405) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18. November 2022 (GV. NRW. 2023 S. 48) wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Absatz 3 werden nach den Wörtern „private Kraftfahrzeuge“ ein Komma und das Wort „Fahrräder“ eingefügt.
2. § 3 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
Für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eines Fahrrades, Carsharing oder vergleichbarer Angebote wird ein Auslagenersatz in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung gewährt.
3. In § 5 werden nach Satz 2 die folgenden Sätze eingefügt:
Als notwendig können Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von 150 Euro, im Ausland 180 Euro inklusive Frühstück angesehen werden. Wird dieser Betrag überschritten, ist die Notwendigkeit durch die buchende Person oder Stelle gesondert zu begründen.
4. In § 7 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter “zu unterzeichnenden“ durch das Wort “einzureichenden” ersetzt.
5. In § 7 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „schriftlich“ gestrichen.
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Düsseldorf, den 9. Mai 2025
Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen
Dr. Tobias S c h m i d