MBl. NRW. 1999 S. 1104
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Seite
1104
I
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen Wohnung und Dienstelle Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen
I.
20024
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen
Wohnung und Dienstelle
Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen
RdErl. d. Finanzministeriums v. 30.8.1999 - B 2711 - 6.6 - IV A 3
Mein RdErl. v. 8.2. 1973 (SMBl. NRW. 20024) wird aufgehoben. Auf § 15 Abs. 5 KfzR (mein RdErl. v. 5. 3. 1999 - SMBl. NRW. 20024 - ) wird hingewiesen.
Im Einvenehmen mit dem Innenministerium.