MBl. NRW. 1999 S. 504
I
Ausfertigung der Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Fassung vom 29.6.1995
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Ausfertigung
der Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
in der Fassung vom 29.6.1995
Bek. v. 17.1.1999
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung vom 16. Januar 1999 die Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe beschlossen:
" In § 7 (1) Satz 2 wird nach dem Wort "Anlage" die Ziffer "1" gestrichen."
" § 8 behält nur insoweit Gültigkeit, als die Regelungen der Anlage zum HVM diesem nicht entgegenstehen."
" In § 12 wird nach dem Wort "Anlage" die Ziffer "1" gestrichen."
Die vorstehenden Änderungen des HVM werden hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im Zahnärzteblatt Westfalen-Lippe veröffentlicht.
Münster, den 17. Januar 1999
Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Walter D i e c k h o f f
Vorsitzender der Vertreterversammlung