MBl. NRW. 2000 Nr. 8 vom
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Berufskonsularische Vertretung der Tunesischen Republik, Düsseldorf
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Honorarkonsularische Vertretung der Republik Mauritius, Düsseldorf
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Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen nach den §§ 30 und 31 Abs.1 AuslG Anordnung nach § 32 AuslG (Altfallregelung)
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Ungültigkeit eines Konsularischen Ausweises
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Berufskonsularische Vertretung der Republik Indonesien, Frankfurt/Main
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Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer im Haushaltsjahr 1999
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Gemeinsame Geschäftsordnung der Vergabekammern bei den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000
AusfertigungsdatumErschienen inTeil 2Seite107 -
3. Sitzung der Vertreterversammlung der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen in der 9.Wahlperiode
AusfertigungsdatumErschienen inTeil 2Seite107