MBl. NRW. 2000 S. 995
I
Bestimmungen über Ausbildung, Prüfung und Anerkennung landwirtschaftlich-technischer Assistentinnen und Assistenten
780
Bestimmungen über Ausbildung, Prüfung und Anerkennung
landwirtschaftlich-technischer Assistentinnen und Assistenten
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 14.8.2000 - II A 4 - 2544.2 -
Mein RdErl. v. 30.01.1953 - II B 1 - 281/53 - (SMBl. NRW. 780), zuletzt geändert durch RdErl. v. 19.03.1999 (MBl. NRW. 1999 S. 474) wird wie folgt geändert:
1.
In § 2 Abs. 2 werden die Wörter " das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" durch die Wörter "die zuständige Behörde" ersetzt.
2.
In § 8 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter "vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" durch die Wörter "von der zuständigen Behörde" ersetzt.
3.
Nach § 12 wird folgender Abschnitt eingefügt:
"III. Zuständige Behörde
Zuständige Behörde für die Durchführung dieser Bestimmungen ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragter."
4.
Anlage C wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" werden durch die Wörter "Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Behörde" ersetzt.
Dieser RdErl. tritt am 01.01.2001 in Kraft.