MBl. NRW. 2001 Nr. 17 vom
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Tätigkeit von Beschäftigen des Landes Nordrhein-Westfalen in internationalen Organisationen und Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; a) Richtlinien für die Entsendung von Landesbediensteten in öffentliche zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen (Entsendungsrichtlinien - EntsR) b) Zeitweiliger Einsatz von Beschäftigten des Landes in Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG - Personaltausch)
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Entwicklungszusammenarbeit: a) Richtlinien für die Beurlaubung von Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Ewz-Beurlaubungsrichtlinien), b) Richtlinien für Reisen von Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Auftrage der Bundesregierung für kurze Zeit in Entwicklungsländern als Gutachter oder Sachverständige tätig werden (Ewz-Reiserichtlinien).
AusfertigungsdatumErschienen inTeil 1Seite426