MBl. NRW. 2001 S. 1623
I
Verwaltungsvorschrift zum Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - VVPolG NW -
20500
Verwaltungsvorschrift
zum Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
- VVPolG NW -
RdErl. d. Innenministeriums v. 12. 11. 2001
44.1/44.2 - 2001
Der RdErl. v. 19. 4.1991 – IV A 2/A 5 – 2001 -(SMBl. NRW. 20500) wird wie folgt geändert:
Durch die Einführung des Euro einschließlich seiner Untereinheit Cent am 1. Januar 2002 ist eine Umstellung der Währungsbezeichnung "DM" in die Währungsbezeichnung "€" erforderlich. Vom diesem Zeitpunkt an gilt der Erlass daher mit folgender Maßgabe:
1
In Nummer 53.1 wird die Währungsbezeichnung "DM" durch die Währungsbezeichnung "€" ersetzt
2
In der Anlage 1 wird die Währungsbezeichnung "DM" durch die Währungsbezeichnung "€" ersetzt
3
In der Anlage 2 wird die Währungsbezeichnung "DM" durch die Währungsbezeichnung "€" ersetzt