MBl. NRW. 2002 S. 1146
Verkündungsblatt
              Ministerialblatt (MBL. NRW)
          Ausgabe
              
          Veröffentlichungsdatum
              Seite
              1146
          I
Datenübermittlung von anzuzeigenden Sterbefällen an die Finanzverwaltung
20025
Datenübermittlung von anzuzeigenden
Sterbefällen an die Finanzverwaltung
RdErl. d. Finanzministeriums v. 7.10.2002
- 0 2315 – 35 – II B 2 –
In meinem RdErl. v. 25.06.2001 (SMBl. NRW. 20025) wird in Abschnitt 2 die Textziffer 3 wie folgt neu gefasst:
„3. Für die elektronische Übermittlung der anzuzeigenden Sterbefälle werden zugelassen:
als Datenträger nur Disketten. Die Verwendung anderer Datenträger ist nicht vorgesehen. Die Diskette ist dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
zur Datenfernübertragung das von der Finanzverwaltung angebotene Produkt ElsterFT.“