MBl. NRW. 2002 S. 970
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
970
I
Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen - Angemessenheit der von Heilhilfsberufen in Rechnung gestellten Beträge -
I.
203204
Gewährung von Beihilfen
in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
- Angemessenheit der von Heilhilfsberufen in
Rechnung gestellten Beträge -
RdErl. d. Finanzministeriums v. 22.07.2002
B 3100 – 3.1.5.1 – IV A 4
Mein RdErl. vom 22.08.2001 (SMBl. NRW. 203204) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium mit Wirkung vom 1.07.2002 wie folgt geändert:
In Abschnitt X (Sonstiges) Nummer 54 wird die Angabe „0,27 Euro“ durch die Angabe „0,30 Euro“ ersetzt.
Die Änderung gilt für Fahrkosten, die nach dem 30.06.2002 entstehen.