MBl. NRW. 2003 S. 1150
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
1150
I
Unterstützungsgrundsätze - UGr. – RdErl. d. Finanzministeriums v. 24.9.2003 B 3120 – 0.1 – IV A 4
203204
Unterstützungsgrundsätze
- UGr. –
RdErl. d. Finanzministeriums v. 24.9.2003
B 3120 – 0.1 – IV A 4
I.
Nummer 6 meines RdErl. v. 5.5.1972 (SMBl. NRW. 203204) erhält folgende Fassung:
Nr. 6
Zuständigkeit
Über Anträge auf Gewährung einer Unterstützung entscheiden die Dienstvorgesetzten; über Anträge von Lehrkräften der Schulen, die der Schulaufsicht des Schulamtes unterliegen, entscheiden die Schulämter. Über Anträge früherer Angestellter und Arbeiter sowie deren Hinterbliebenen entscheidet das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen.
II.
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1.7.2003 in Kraft.
Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.