MBl. NRW. 2003 S. 381
II
Richtlinien für die Interessentenkartei Bek. d. Staatskanzlei v. 10. März 2003.
II.
Staatskanzlei
Richtlinien für die Interessentenkartei
 Bek. d. Staatskanzlei v. 10. März 2003.
Die Staatssekretäre haben am 27. Januar 2003 die Richtlinien für die Interessentenkartei im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts für nordrhein-westfälisches Personal in europäischen und internationalen Institutionen (PEEK) beschlossen (MBl. NRW Nr. 32 vom 21. Juni 2002). Sie werden nachstehend bekannt gemacht:
Richtlinien für die Interessentenkartei
1
PEEK und die Personalstelle für internationale Entsendungen
Mit Beschluss vom 29. Januar 2002 hat das Kabinett das Personalentwicklungskonzept für nordrhein-westfälisches Personal in europäischen und internationalen Institutionen (PEEK) beschlossen (MBl. NRW Nr. 32 vom 21. Juni 2002). Ziel von PEEK ist die Stärkung
des NRW-Personalanteils in europäischen und internationalen Behörden und Gremien,
des Lobbyings gegenüber der EU,
der europapolitischen und internationalen Kompetenz der Landesverwaltung und
des Aspekts der Personalentwicklung.
In Nr. 1.3 des PEEK ist die Einrichtung einer Personalstelle für internationale Entsendungen vorgesehen. Die Personalstelle ressortiert in der Staatskanzlei / Minister im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten.
2
Interessentenkartei
Die Personalstelle führt eine Interessentenkartei, mit deren Hilfe
schnell und gezielt auf internationale und europäische Stellenausschreibungen reagiert werden kann, und
die Personalstelle und die Ressorts bei Stellenausschreibungen mit spezifischen europäischen und internationalen Anforderungen gezielt Personal ansprechen können.
In der Kartei vermerkte Interessentinnen und Interessenten werden bei Vorschlägen für die Besetzung von Stellen im europäischen und internationalen Bereich nach Maßgabe der dienstrechtlichen Bestimmungen ihrer Qualifikation entsprechend bevorzugt berücksichtigt.
Mindestens einmal im Jahr organisiert die Personalstelle eine Informationsveranstaltung für die Interessentinnen und Interessenten.
Die Interessentinnen und Interessenten erhalten regelmäßig Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen und Informationen über Fortbildungsmöglichkeiten.
3
Aufnahmevoraussetzungen
In die Interessentenkartei können aufgenommen werden
- unbefristet Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen
- in den Laufbahngruppen des gehobenen und höheren Dienstes sowie vergleichbare Angestellte,
- die über gute Englisch- oder Französischkenntnisse oder gute andere Sprachkenntnisse verfügen, die in einem möglichen Einsatzbereich nutzbringend sind.
Vorschlagsberechtigt sind die obersten Landesbehörden. In Einzelfällen können sich Interessenten auch direkt an die Personalstelle wenden. Die Aufnahme in die Interessentenkartei findet dann im Einvernehmen mit dem Ressort statt.
 
4
Erhebung von Daten
Die Personalstelle führt unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes die Interessentenkartei auf der Grundlage folgender Daten:
Name, Geburtsdatum, dienstliche Adresse inkl. Telefon- und Fax-Nr., Mail-Adresse,
Ausbildung und gegenwärtiger Status (Funktion, Amt, Vergütungsgruppe),
tabellarischer Lebenslauf in Deutsch und Englisch oder Französisch, ggf. in anderen Sprachen,
gewünschter Einsatzbereich.
Mit Einverständnis der Interessentinnen und Interessenten können weitere Daten erhoben und verarbeitet werden.
5
Allgemeine Bestimmungen
Diese Richtlinien können im Einvernehmen mit den Ressorts geändert und ergänzt werden.