MBl. NRW. 2003 S. 55
II
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 05.12.2002 - Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland
II.
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland
vom 05.12.2002 - Einsichtnahme in den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat am 28.11.2002 den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2001 zur Kenntnis genommen und gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 94 GO NW für die Jahresrechnung 2001 Entlastung erteilt.
Gem. § 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 15 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Schlussbericht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich hingewiesen.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2001 liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit vom 20.1.2003 bis 28.1.2003, jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.
Köln, den 05.12.2002
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r