MBl. NRW. 2003 S. 60
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MBL. NRW)
Ausgabe
Veröffentlichungsdatum
Seite
60
I
Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen
2160
Einführung einer bundeseinheitlichen
Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card
in Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 19.12.2002 – IV 1 – 1207.14
Der RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 16.12.1999 (SMBl.NRW.2160), wird wie folgt geändert:
1
In Nummer 3.2 wird das Wort „persönlich“ gestrichen.
2
In Nummer 3.4 werden in Satz 1 die Wörter „in der Regel über den Träger“ durch die Wörter „über die örtlichen Jugendämter“ ersetzt.
3
In Nummer 3.5 erhält Satz 1 folgende neue Fassung:
„Antragsformulare stehen als elektronische Antragsmaske zum Download im Internet unter www.dbjr.de oder unter www.juleica.de zur Verfügung.“
4
Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.