MBl. NRW. 2003 S. 688
II
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1)
II.
Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung
der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums
v. 30.06.2003 – 55/20 (1.1)
Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen ab sofort für den
höheren Dienst 69 Euro
gehobenen Dienst 54 Euro
mittleren Dienst 43 Euro
einfachen Dienst 32 Euro
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.