MBl. NRW. 2003 S. 750
I
Errichtung der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LAfA) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit v. 18.06.2003 – 133 - 2043
2000
Errichtung der Landesanstalt für Arbeitsschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (LAfA)
 RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
 v. 18.06.2003 – 133 - 2043
Meine Bekanntmachung vom 18.3.1994 (MBl. NRW. S. 430) wird wie folgt geändert:
1
Ziffer 1 des Errichtungserlasses wird wie folgt gefasst:
Mit Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 18.03.1994 ist in meinem Geschäftsbereich die
Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LAfA)
errichtet worden.
Sitz der Landesanstalt für Arbeitsschutz ist Düsseldorf. Die LAfA untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, die unmittelbare Dienstaufsicht obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf.
Sie hat die Postanschrift: Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Ulenbergstraße 127-131, 40225 Düsseldorf.
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Ziffer 2 des Errichtungserlasses bleibt unverändert bestehen.