MBl. NRW. 2004 S. 103
II
Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2004 Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 17.12.2003
II.
Ausfertigung der
Festsetzung
des Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 2004
Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe vom 17.12.2003
Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 28.11.2003 beschlossen:
„Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2004 (Quartale IV/2003 bis III/2004 beträgt:
A. für abrechnende Mitglieder:
0,9 % von IV/03 bis III/04 der über die KZVWL abgerechneten Leistungen, einschließlich Material- und Laboratoriumskosten und
Festbetrag von EUR 153,39 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden),
Belegabrechner
Bei den Quartals-Abrechnungsarten (KCH und Kfo) eine Kostenpauschale von EUR 0,26 pro Fall.
Für Belegabrechner der Abrechnungsart ZE wird eine Kostenpauschale von EUR 1,03 pro Fall erhoben.
B. Für außerordentliche nichtabrechnende Mitglieder EUR 12,28 pro Quartal.“
Münster, den 17.12.2003
Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Konrad K o c h
Vorsitzender der Vertreterversammlung