MBl. NRW. 2004 S. 351
II
Jahresrechnung 2002 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2002 Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 4.3.2004
II.
Jahresrechnung 2002 und Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2002
Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
v. 4.3.2004
Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe hat am 26. Februar 2004 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Die Landschaftsversammlung nimmt die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 und den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.01.2004 zur Kenntnis.
Die Haushaltsrechnung 2002 - Verwaltungs- und Vermögenshaushalt - schließt wie folgt ab:
Bereinigte Soll-Einnahmen 2.355.542.434,53 EUR
Bereinigte Soll-Ausgaben 2.364.140.634,56 EUR
Fehlbetrag 8.598.200,03 EUR
2. Die Landschaftsversammlung erteilt dem Direktor des Landschaftsverbandes Entlastung.“
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 23 (2) der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 94 (2) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 10 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnung 2002 mit Rechenschaftsbericht sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2002 liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 31.3. bis 8.4.2004 während der Dienststunden, jeweils montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Block D, Zimmer 295, öffentlich aus.
Münster, den 4. März 2004
Wolfgang S c h ä f e r
Direktor des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe