MBl. NRW. 2004 S. 945
I
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) Rd.Erl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 27. 9.2004 – V B 3 – 42.19
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
Erhaltung und Pflege von Denkmälern
(Förderrichtlinien Denkmalpflege)
Rd.Erl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
v. 27. 9.2004 – V B 3 – 42.19
Der RdErl. v. 5.6.2003 wird wie folgt geändert:
1
Nr. 5.2.1 der Förderrichtlinien erhält folgende Fassung:
“Festbetragsfinanzierung in geeigneten Fällen
(vgl. Nr. 2.2.3 VV und Nr. 2.2.3 VVG zu § 44 LHO), ansonsten“
2
Anlage 1 der Förderrichtlinien wird wie folgt geändert:
a) Im Feld „Anlagen“ wird „ANBestG“ ersetzt durch „ANBest-G“
b) Ziffer I. 3. erhält folgende Fassung:
“Die Zuwendung wird nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides ausgezahlt.“
c) Ziffer II.
Der erste Absatz der Nebenbestimmungen erhält folgende Fassung:
“Die Nrn. 1.1, 5.2, 5.3, 7.1 Satz 1, 8.2 und 9 (mit Ausnahme der Nrn. 9.3.1 und 9.5) der beigefügten ANBest-G sind Bestandteil dieses Bescheides.“