MBl. NRW. 2004 S. 945
I
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm ”Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen” (REN) - Programmbereich ”Breitenförderung” - RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 14.10.2004 - II B 4-950.43 –
751
Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm ”Rationelle
Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen” (REN)
- Programmbereich ”Breitenförderung” -
RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
v. 14.10.2004 - II B 4-950.43 –
Der RdErl. vom 25.02.2004 (SMBl. NRW. 751) wird wie folgt geändert:
1
In Nummer 5.6.1, dritter Spiegelstrich werden die Worte „25 v. H. bei Vorhaben nach der Nr. 2.7 (Biomasseanlagen) bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 € bzw. 300.000 € bei einer Gemeinschaftsanlage von mindestens zwei eigenständigen landwirtschaftlichen Betrieben“ ersetzt durch „15 v. H. bei Vorhaben nach der Nr. 2.7 (Biomasseanlagen) bis zu einem Höchstbetrag von 90.000 € sowie 150.000 € bei einer Wärmenutzung von mindestens 30 v. H. durch Dritte“.
2
In Nummer 6.8 zweiter Satz, dritter Spiegelstrich wird das Wort „und“ ersetzt durch das Wort „oder“.
3
In Nummer 7.1.1 wird das Datum „31. Oktober“ ersetzt durch das Datum „30. November“.