MBl. NRW. 2005 S. 1161
I
Muster für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (VV Muster zur GO und GemHVO) RdErl. d. Innenministeriums v. 21.9.2005 - 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 -
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Muster für das doppische Rechnungswesen
und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO)
und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
(VV Muster zur GO und GemHVO)
 RdErl. d. Innenministeriums v. 21.9.2005
- 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 -
Mein Runderlass über Muster für das doppische Rechnungswesen der Gemeinden vom 24.2.2005 (MBl. NRW. S. 354) wird wie folgt geändert:
1
Nummer 1.3.1 erhält folgende Fassung:
„1.3.1
Muster für die Gliederung der Stellen (Anlage 10 A und B)
Der Stellenplan der Gemeinde nach § 8 Abs. 1 GemHVO hat sämtliche Stellen für die Beschäftigten unabhängig von ihrer Besetzung auszuweisen und ist nach Beschäftigungsverhältnissen zu untergliedern (vgl. § 8 GemHVO). Er ist danach in Besoldungs- und Entgeltgruppen aufzuteilen. Bei Beamtenverhältnissen soll eine Einteilung in Besoldungsgruppen und in Laufbahngruppen vorgenommen werden.
Der Stellenplan ist dem Haushaltsplan beizufügen (vgl. § 1 GemHVO). Die Muster werden zur Anwendung empfohlen. Sie sind anzupassen, soweit sich Änderungen auf Grund von Tarifverträgen ergeben.“
2
In Nummer 1.3.2 wird an den Satz 5 folgender neuer Satz 6 angefügt:
„Sie sind anzupassen, soweit sich Änderungen auf Grund von Tarifverträgen ergeben.“
3
Anlage 10 wird wie folgt geändert:
a. Die Anlage 10 B wird wie folgt geändert:
aa) Das Wort „Angestellte“ wird durch das Wort „Tariflich Beschäftigte“ ersetzt.
bb) Das Wort „Vergütungsgruppe“ wird durch das Wort „Entgeltgruppe“ ersetzt
b. Die Anlage 10 C entfällt.
4
Anlage 11 wird wie folgt geändert:
a. Die Anlage 11 A 2 wird wie folgt geändert:
aa) Das Wort „Angestellte“ wird durch das Wort „Tariflich Beschäftigte“ ersetzt.
bb) Das Wort „Vergütungsgruppen“ wird durch das Wort „Entgeltgruppen“ ersetzt.
b. Die Anlage 11 A 3 entfällt.
5
Anlage 17 wird wie folgt geändert:
In Nummer 53 werden in der letzten Zeile das Komma und die Wörter „z.B. Rückzahlung überzahlter Gewerbesteuer“ gestrichen.