MBl. NRW. 2005 S. 446
I
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 16.3.2005 - III.2 – 8712 Nr. 68/2005 -
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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten
(Sportstättenbauförderrichtlinien)
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport v. 16.3.2005
- III.2 – 8712 Nr. 68/2005 -
Der RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 10.5.2004 wird wie folgt geändert:
1
Ziffer 1.3 erhält folgende Fassung:
„1.3
Sportschulen in Trägerschaft des Landessportbundes NRW und der Sportverbände
Dabei handelt es sich um Sportschulen sowie deren begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur, die zur Qualifizierung Ehrenamtlicher für die Vereins- und Verbandsarbeit bzw. zur Qualifizierung von Übungsleitern und -leiterinnen und Trainern/Trainerinnen bestimmt sind und die dem Training der Leistungskader der Sportverbände und der Wettkampfvorbereitung dienen.“
2
Ziffer 4.8 erhält folgende Fassung:
„4.8
Bereitstellung komplementärer kommunaler Mittel
Sofern die zu fördernde Maßnahme im Sinne der Ziffer 1 auch der Deckung des Schulsport- und des allgemeinen Sportstättenbedarfs in der Kommune dienen soll, ist – unabhängig von dem zu erbringenden Eigenanteil der Kommune (Ziffer 5.4.4.5) – für eine anteilige Förderung aus Sportstättenbaumitteln eine angemessene Beteiligung der Kommune an den zuwendungsfähigen Ausgaben - ggf. aus Mitteln der Schul- bzw. Sportpauschale - erforderlich.“