MBl. NRW. 2005 S. 464
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Muster für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (VV Muster zur GO und GemHVO) RdErl. d. Innenministeriums v. 4.4.2005 - 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 -
6300
Muster für das doppische Rechnungswesen
und zu Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO)
und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
(VV Muster zur GO und GemHVO)
 RdErl. d. Innenministeriums v. 4.4.2005
- 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 -
Mein Runderlass über Muster für das doppische Rechnungswesen der Gemeinden vom 24.2.2005 (MBl. NRW. S. 354) wird wie folgt geändert:
1
Nummer 1.6.4 erhält folgende Fassung:
„1.6.4
Muster für die Teilfinanzrechnungen (Anlage 21 A und B)
Die Teilfinanzrechnungen nach § 40 GemHVO sind entsprechend der Finanzrechnung zu gliedern. Sie bestehen wie die Teilfinanzpläne aus zwei Teilen. Der Teil A (Zahlungsübersicht) enthält die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen nach Arten. Der Gemeinde bleibt es freigestellt, darin alle oder nur einzelne Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit abzubilden. Der Teil B enthält die Abrechnung der einzelnen Investitionsmaßnahmen oberhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenzen mit den diesen zugeordneten Ein- und Auszahlungen, entsprechend dem Stand am Ende des Haushaltsjahres. Außerdem sind die gesamten investiven Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen unterhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenzen auszuweisen. Diese rechtlichen Vorgaben sind bei der Aufstellung der Teilfinanzrechnungen zu beachten. Das Muster wird zur Anwendung empfohlen.“
2
§ 4 in Anlage 2 des Runderlasses erhält folgende Fassung:
„§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von ... EUR um ... EUR vermindert/erhöht und damit auf ... EUR festgesetzt
und/oder
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von ... EUR um ... EUR vermindert/erhöht und damit auf ... EUR festgesetzt.
(alternativ: Die bisher festgesetzte Verringerung der Ausgleichsrücklage und/oder die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht geändert.)“
3
Anlage 17 wird wie folgt geändert:
a.
Die Nummer 46 erhält folgende Fassung:
„46 Finanzerträge
Zinserträge
Finanzerträge aus Beteiligungen, Gewinnabführungsverträgen, Wertpapieren des Anlage- und des Umlaufvermögens, auch andere zinsähnliche Erträge“.
b.
Die Nummer 55 erhält folgende Fassung:     
„55 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Zinsaufwendungen
Sonstige Finanzaufwendungen“.
c.
Die Nummer 66 erhält folgende Fassung:
„66 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Zinseinzahlungen
Sonstige Finanzeinzahlungen“.