MBl. NRW. 2005 S. 59
II
Änderung der Gebührensatzung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2002 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 5.1.2005
Gemeindeprüfungsanstalt
Änderung der Gebührensatzung
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
vom 14. November 2002
Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 5.1.2005
1
Änderung der Gebührensatzung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW)
1.1
In § 3 Abs. 4 der Gebührensatzung wird die Zahl „34,50“ durch die Zahl „49,80“ und die Zahl „55,50“ durch die Zahl „81,00“ ersetzt.
1.2
Die Änderung tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft.
2
Bekanntmachung
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt durch Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Satzungsänderung ist gemäß § 12 Abs. 1 und 2 GPAG dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 3.1.2005 angezeigt worden.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt,
- diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Herne, den 5. Januar 2005
Der Stellvertreter des Präsidenten
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Jörg S e n n e w a l d