MBl. NRW. 2005 S. 964
I
Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3 -
203206
Rahmenvertrag
über die Versicherungen
der Halter privater Kraftfahrzeuge und
der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen
RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004
- B 2713 -1.1.4 - IV A 3 -
Mein RdErl. v. 3.11.2003 (MBl. NRW. S. 1460/SMBl. NRW. 203206) wird wie folgt geändert:
1
Nummer 1 erhält folgende Fassung:
„1
Vorbemerkung
 Der Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen vom 10.10.2000 ist von allen Versicherern zum 31.12.2003 gekündigt worden. Neu abgeschlossen wurde jeweils ein Rahmenvertrag mit der Provinzial Rheinland und der Westfälischen Provinzial; gleichzeitig wurden die Beiträge unter Berücksichtigung des Schadenverlaufs angehoben. Mit Vertrag vom 11.11.2004 sind die im Rahmenvertrag mit der Provinzial Rheinland vereinbarten Beiträge wegen des schlechten Schadensverlaufs um 10% erhöht worden; die neuen Beiträge gelten nunmehr für eine Laufzeit von 2 Jahren. Die mit der Westfälischen Provinzial vereinbarten Beiträge wurden durch Vertrag vom 3./10.8.2005 um 5% erhöht. Auf Grund der Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrechts nach §§ 11 bzw. 12 des Versicherungsvertrages.
Im Einzelnen weise ich auf Folgendes hin:“
2
Die Anlage 2 wird durch die beigefügte Anlage ersetzt.