MBl. NRW. 2006 S. 31
I
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 19.12.2005 – I B 3 – 0102 –
20020
Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen
in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich des
Ministeriums für Bauen und Verkehr
RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
 v. 19.12.2005 – I B 3 – 0102 –
1 Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des jeweils übertragenen Aufgabengebietes delegiert auf:
1.1
den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
1.2
das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen.
2
 Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, besonders bei Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung, selbst zu übernehmen.
3
 Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
„ Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen und Verkehr, dieses vertreten durch….“
4
 Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 21.12.2005 in Kraft.