MBl. NRW. 2006 S. 60
I
Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz; Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales - II 2/S - 8413.5. - u. d. Innenministeriums - I A 6/71.18 - v. 18.1.2006
8051
Durchführung von ärztlichen Untersuchungen
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz;
Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen,
Abrechnungsverfahren
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- II 2/S - 8413.5. -
u. d. Innenministeriums - I A 6/71.18 -
v. 18.1.2006
Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit - 212 - 8413.5.1 und 231 - 00 – 19 -, d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie - III B 3 - 0826.01.12 - u. d. Innenministeriums - I A 6/71.18 v. 10.7.2003 (SMBl. NRW. 8051) wird wie folgt geändert:
1
 In Nummer 3.2 ist der Betrag „23,52 €“ durch den Betrag „23,50 €“ zu ersetzen.
2
 In Nummer 3.5.1 wird der Klammerzusatz "(vgl. vorstehende Nr. 3.2)" durch den neuen Klammerzusatz "(vgl. vorstehende Nr. 3.5)" ersetzt.
3
 Die Nummer 3.9 erhält folgende neue Fassung:
"3.9
Der Pauschbetrag nach Nummer 3.2 ist zuzüglich einer ggfs. in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer zu erstatten. Auf die Umsatzsteuerpflicht der Leistungen und die Möglichkeit zur Erteilung von Kontrollmitteilungen an die Finanzverwaltung ist hinzuweisen."
4
 Die bisherige Nummer 3.9 wird Nummer 3.10.
5
 In der neuen Nummer 3.10 Satz 2, 1. Halbsatz wird die Angabe "§ 196 Abs. 1 Nr. 14 i.V.m. § 201 BGB in zwei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind." durch die Angabe "§ 195 i.V.m. § 199 Abs. 1 BGB in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie entstanden sind und der Arzt/die Ärztin von dem Anspruch Kenntnis erlangt hat." ersetzt.